Homöopathie - die Kunst des sanften Heilens
Dr. med. Martin Schmitz verfügt über die Zusatzbezeichnung "Homöopathie".
In der Regel werden Untersuchungen und Behandlungen als Selbstzahlerleistungen abgerechnet. Das bedeutet für sie als Patient, dass diese Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen.
Erfreulicherweise haben viele Krankenkassen bereits die Homöopathie als wichtige Behandlungsoption in ihre Erstattungen aufgenommen.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Kostenübernahme.
Mit folgenden Krankenkassen haben wir Sondervereinbarungen:
- Gmünder Ersatzkasse
- BKK Mobil Oil
Aktuelle Gesamtliste der beteiligten Krankenkassen
Beteiligte Gesetzliche Krankenkassen
- Betriebskrankenkassen (BKKen) (= Vertragstyp E: Abrechnung von Einzelleistungen)
- Innungskrankenkassen (IKKen) (= Vertragstyp P: Abrechnung von Leistungs-Pauschalen pro Quartal)
- Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKKen) (= Vertragstyp P: Abrechnung von Leistungs-Pauschale pro Quartal)
- Knappschaft, inkl. Seekasse (= Vertragstyp P: Abrechnung von Leistungs-Pauschale pro Quartal)
- Techniker Krankenkasse (TK) (= Vertragstyp DEQ: Teilnahme nur mit Homöopathie-Diplom, Abrechnung von Einzelleistungen, Qualitätsfördernde Maßnahmen)
Kassenwechsel leicht gemacht, darauf müssen Sie achten
- Grundsätzlich kann die Kasse jederzeit gewechselt werden. Dazu muss bei der alten Kasse zum Ablauf des jeweils übernächsten Monats schriftlich gekündigt werden. An die neue Kasse ist man dann jedoch für mindestens 18 Monate gebunden. Sollte keine neue Kasse gefunden werden, bleibt man automatisch in der bisherigen Krankenkasse weiter versichert.
- Erhebt die Krankenkasse aber erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren Zusatzbeitrag, besteht bis zur erstmaligen Fälligkeit des (erhöhten) Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht, auf das die Krankenkasse spätestens einen Monat zuvor hinweisen muss.
- Es können alle geöffneten gesetzlichen Krankenkassen gewählt werden. Für einen Wechsel reicht es, bei der neuen Kasse die Mitgliedschaft zu beantragen und der alten Kasse formlos zu kündigen. Die alte Krankenkasse muss binnen zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung ausstellen, die der neuen Krankenkasse vorgelegt werden muss, damit die neue Mitgliedschaft wirksam wird.